Paten

Wird ein noch nicht religionsmündiges Kind (also jünger als 14) getauft, so benötigt es mindestens eine/n Patin/Paten. Diese/r bekennt sich bei der Taufe stellvertretend für das Kind zum christlichen Glauben und ist zugleich Zeuge der Taufe. Später kann er/sie dem Patenkind von der Taufe erzählen und für das Kind Ansprechpartner/in in religiösen und anderen Lebensfragen sein. Durch ihre Zuwendung, Liebe und Nähe zum Patenkind werden Paten für das getaufte Kind zu Botschaftern der Zuwendung, Liebe und Nähe Gottes, zu Botschaftern des christlichen Glaubens. Weil sie das im Auftrag der Kirche als der Gemeinschaft aller Christen sind, müssen Paten einer christlichen Kirche (nicht unbedingt der evangelischen) angehören.

Ausführliche Informationen zum Patenamt finden Sie auf den entsprechenden Seiten unserer Landeskirche.